本帖最后由 admin 于 2012-6-25 10:50 编辑
【案例】
[原创]新华社假新闻:德国医生吃回扣不超1万欧元不算腐败
607 次点击
4 个回复
0 次转到微评
ID_张三 于 2012/6/24 18:37:44 发布在 凯迪社区 > 猫眼看人
作为中国没有之一的最权威媒体,新华社发表了一篇报道,全文如下:
这篇报道的主要内容是错误的。根据德媒一致报道(比如日报报道http://www.taz.de/BGH-Urteil-zu-Pharma-Geschenken/!95895/),德国最高法的决定,不是说“在德国国家医疗服务体系中供职的医生从制药企业‘捞好处’、只要不超过1万欧元均不构成腐败罪,不得以腐败罪指控”,而是说在德国独立执业的医生,从制药企业“捞好处”,无论多少金额,都不得以德国刑法典299条腐败罪作出指控,因为法律适用主体不当,医生是自由职业者,而相关法律的适用主体只能是公务员。这个具体案例涉案金额是1万欧元,但判决与该金额无关。
看了各方反应,基本都支持这个判决。不能因为反对一种恶行,就去套用一个并不适用的法律来惩罚,这不是法治社会所应该有的。但这问题又不能不管,医生不是一般的自由职业者。现在球在立法者一边,应该由立法者给出解决方案。
这样的新闻,不是偶然的。环球时报就抛出过适度腐败论,而这个显然是一个有意的舆论铺垫。看,连德国都这样宽容腐败呢!“在德国国家医疗服务体系中供职的医生”的表述方式非常奇特,应该是该报道的独创。德国医生是独立执业,并不在德国国家医疗服务体系中供职,而是绝大部分跟德国国家医疗保险公司签约,从而成为德国国家医疗服务体系的一部分,毕竟德国实行全民医疗保险,90%人口投保于公益性的国家医保公司。
这个独创的唯一目的,只是想表达医生跟公务员没有实质区别,而德国司法竟然予以宽容。
http://club.kdnet.net/dispbbs.asp?page=1&boardid=1&id=8406641
德国医生“吃回扣”不算腐败
2012年06月24日 08:15:53
来源:新华国际
德国法院22日裁定,在德国国家医疗服务体系中供职的医生从制药企业“捞好处”、只要不超过1万欧元均不构成腐败罪,不得以腐败罪指控。 法院认为,国家医疗服务体系中的医生并不能被视作是公务员,因此,他们从制药企业“得一定好处”并不构成腐败罪。只要他们收受的好处、礼品、免费假期等不超过1万欧元,均不得以腐败罪起诉。 法院之所以作此裁定,是因为近期一些医生与制药厂之间的纠纷见诸报端。其中一个例子是,一名医生收受制药企业1万欧元好处费,但却没有开处方帮助这家企业卖出一粒药,双方最终对簿公堂。 德国法院22日作出这一决定后,一些医疗、医生协会以及医疗保险企业表示反对。一家医疗保险联合会发布声明说:“这样一来,患者将无法判断处方上的药是因病开具还是因利开具。”(新华社电)
- [url=][/url]
BGH-URTEIL ZU PHARMA-GESCHENKENKeine Strafe für bestechliche ÄrzteÄrzte dürfen für die Verordnung von Medizin Bestechung in Form von Geschenken von Konzernen annehmen, hat der BGH geurteilt. Grund: Sie seien keine „Amtsträger“. VON CHRISTIAN RATH
Ein bisschen dazuverdienen, das ist nun gerichtlich erlaubt. Bild: dpa
KARLSRUHE
taz
| Ärzte können derzeit nicht wegen Korruption bestraft werden. Dies entschied jetzt der Große Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Grundsatzurteil. Kassenärzte seien weder Amtsträger noch Beauftragte der Krankenkassen. Bis zu einer Regelung durch den Gesetzgeber können Ärzte, die sich von Pharmafirmen bestechen lassen, nicht mehr bestraft werden.
Der BGH korrigierte damit ein Piloturteil des Landgerichts Hamburg vom Dezember 2010. Dort waren ein Arzt und eine Pharmareferentin des Ulmer Generika-Herstellers Ratiopharm zu hohen Geldstrafen verurteilt worden. Die Firma hatte mit Ärzten vereinbart, dass die Ärzte, die vorrangig Ratiopharm-Produkte verschrieben, als Belohnung 5 Prozent vom Herstellerpreis bekommen. Das Geld wurde als Honorar für wissenschaftliche Vorträge getarnt. Die Frau hatte nachweislich mehreren Ärzten Schecks in Höhe von insgesamt 18.000 Euro übergeben. Der verurteilte Arzt hatte allein 10.641 Euro erhalten.
Anzeige
Das Landgericht hatte „Bestechung im geschäftlichen Verkehr“ (Paragraf 299 Strafgesetzbuch) angenommen und dies mit der „Schlüsselposition“ der Kassenärzte bei der Arzneimittelversorgung der Patienten begründet. Der zugelassene Kassenarzt nehme dabei auch Interessen der Krankenkassen wahr.
Diese Sichtweise hat der BGH nun zurückgewiesen. Der Kassenarzt sei kein Beauftragter der Krankenkasse. Vielmehr werde er vom Patienten ausgesucht und die Kasse müsse die Arztwahl des Patienten akzeptieren. Dass die Krankenkasse an der Tätigkeit des Arztes auch ein Interesse hat, mache ihn nicht zum Beauftragten. Dem elfköpfigen Großen BGH-Strafsenat gehören Richter aller fünf BGH-Strafsenate sowie BGH-Präsident Klaus Tolksdorf an.
Seine Entscheidung kommt durchaus überraschend. In einem anderen Vorlage-Verfahren hatte im Mai 2011 der 3. Strafsenat angedeutet, dass er eine Strafbarkeit der Ärztekorruption annehme. Es liege nicht nur eine „Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr“ vor, sondern auch eine klassische „Bestechung“. Der Kassenarzt sei nämlich auch Amtsträger.
Auch dies hat der Große Strafsenat nun abgelehnt. Zwar gehörten die gesetzlichen Krankenkassen zur öffentlichen Verwaltung. Die freiberuflichen Kassenärzte seien jedoch weder Angestellte noch sonst Funktionsträger einer öffentlichen Behörde. Diese Ärzte würden vielmehr aufgrund der „freien Auswahl des gesetzlich Versicherten“ tätig.
„Keine Strafe ohne Gesetz“ Damit existiert nach Ansicht des großen BGH-Strafsenats nun aber keine Strafvorschrift, die die Bestechung von Ärzten verbietet. Nach dem rechtsstaatlichen Prinzip „keine Strafe ohne Gesetz“ können Ärzte deshalb nicht wegen Bestechlichkeit verurteilt werden, bis der Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Offene Ermittlungsverfahren, die noch laufen, müssen eingestellt werden. Die in Hamburg verurteilte Pharma-Referentin wird nun wohl freigesprochen. Der bestochene Arzt bleibt zunächst allerdings verurteilt, denn er hatte die Strafe des Landgerichts vom Dezember akzeptiert und keine Revision eingelegt.
Bei dieser Rechtslage muss es nun aber nicht bleiben. „Es ist nun Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, ob Ärztekorruption strafbar sein soll oder nicht“, sagte BGH-Sprecherin Karin Milger. Der BGH könne nur das geltende Recht anwenden und auslegen.
Die SPD hatte bereits im November 2010 im Bundestag einen Antrag gestellt. Im Strafgesetzbuch solle sichergestellt werden, dass die Korruption von Ärzten bestraft werden kann. Als der Antrag im Mai 2011 im Bundestag beraten wurde, fand er nur bei der Linken Unterstützung. Alle übrigen Fraktionen fanden ihn unnötig und voreilig, man solle doch erst einmal die Grundsatzentscheidung des großen BGH-Strafsenats abwarten.
[url=]ARTIKEL ZUM THEMA[/url]
Nun müssen die Parteien aber Farbe bekennen. Für die SPD hat ihr Gesundheitsexperte im Bundestag, Karl Lauterbach, sofort angekündigt: „Wir werden jetzt einen Gesetzentwurf vorlegen.“
http://www.taz.de/BGH-Urteil-zu-Pharma-Geschenken/!95895/
|